IHOGA Betriebs- & Ertragsanalyse
Für Betriebe im 80-%-Fördergebiet:
Stadt Trier · Trier-Saarburg · Bernkastel-Wittlich · Eifelkreis Bitburg-Prüm · Vulkaneifel
Wir analysieren die wirtschaftliche Situation Ihres Betriebs
und identifizieren konkrete Potenziale bei Ertrag, Kosten,
Personal, Preisgestaltung und Organisation.
Pauschalhonorar für dieses Beratungsformat: 3.500 € netto
Bis zu 2.800 € BAFA-Zuschuss möglich
Rechnerischer Eigenanteil nach Förderung: 700 € netto*
*Bei Förderfähigkeit im 80-%-Fördergebiet und vollständigem Zuschuss. Die Beratungskosten sind zunächst vollständig zu begleichen; die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.


Liegt Ihr Betrieb im 80-%-Fördergebiet?
Das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als „Region Trier“ bezeichnete Fördergebiet umfasst deutlich mehr als die Stadt Trier:
Stadt Trier
Landkreis Trier-Saarburg
Landkreis Bernkastel-Wittlich
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Landkreis Vulkaneifel
Für förderfähige Unternehmen in diesem Gebiet beträgt der Fördersatz bis zu 80 % bzw. maximal 2.800 €.
Ertrag & Kennzahlen
Wirtschaftliche Entwicklung und wesentliche Ergebnistreiber.
Personal & Produktivität
Personaleinsatz, Personalkosten und betriebliche Leistung.
Organisation und Abläufe
Aufwand, Reibungsverluste und organisatorische Schwachstellen.
Kostenstruktur
Kostenpositionen und konkrete Optimierungspotenziale.
Preise & Umsatzpotenziale
Preisgestaltung, Auslastung und Erlösstruktur.
Das Ergebnis
Konkrete, priorisierte Handlungsempfehlungen für Ihren Betrieb.
Beratung aus der Praxis – für Hotellerie und Gastronomie
Seit über 20 Jahren bin ich in der Hotellerie und Gastronomie tätig – operativ wie beratend.
Meine Erfahrung reicht von Führungspositionen in der internationalen Hotellerie bis zur spezialisierten Unternehmensberatung für Hotel- und Gastronomiebetriebe.
Dadurch betrachte ich Ihren Betrieb nicht nur anhand von Zahlen. Entscheidend ist, was hinter den Zahlen passiert und welche Maßnahmen sich im betrieblichen Alltag tatsächlich umsetzen lassen.
Branchenerfahrung
Langjährige operative Erfahrung in Hotellerie und Gastronomie.
Betriebswirtschaftlicher Blick
Analyse von Kennzahlen, Kosten, Ertrag und wirtschaftlichen Zusammenhängen.
Konkrete Umsetzung
Keine Standardkonzepte, sondern Empfehlungen, die zu Ihrem Betrieb passen.

Jonas Illing
Dipl. Hotelier-Restaurateur HF / SHL
Unternehmensberater für Hotellerie und Gastronomie
So läuft die geförderte Beratung ab
01
Förderfähigkeit prüfen
Wir klären zunächst unverbindlich, ob Ihr Betrieb grundsätzlich für die Förderung und die IHOGA Betriebs- & Ertragsanalyse infrage kommt.
02
BAFA-Antrag stellen
Der Förderantrag wird online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht. Erst nach Prüfung des Antrags und der entsprechenden Information darf der Beratungsvertrag abgeschlossen bzw. mit der Beratung begonnen werden.
03
Betrieb analysieren
Wir analysieren Ihren Betrieb individuell und erarbeiten konkrete, priorisierte Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.
04
Förderung abrechnen
Nach Abschluss der Beratung wird der Verwendungsnachweis eingereicht. Die Beratungskosten werden zunächst vollständig bezahlt; der Zuschuss wird nach abschließender Prüfung durch das Bundesamt ausgezahlt.
Die derzeitige BAFA-Förderrichtlinie gilt nach aktuellem Stand bis zum 31. Dezember 2026.
Wer die Förderung nutzen möchte, sollte die Prüfung der Förderfähigkeit und die Antragstellung deshalb rechtzeitig anstoßen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Programms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Ausführliche Informationen zu Fördervoraussetzungen, Antragstellung und Verwendungsnachweis finden Sie direkt beim BAFA.
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Unverbindlich. Diskret. Persönlich.
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen zurück.
✔ Kostenfrei & unverbindlich
✔ Diskrete Behandlung Ihrer Anfrage
✔ Persönliche Rückmeldung innerhalb von 24h
